77,8 % Wahlbeteiligung: was hinter dem Anstieg steckt
Die Wahlbeteiligung 2026 war deutlich höher als 2021. Für eine saubere Einordnung muss man Wahlberechtigte, Wählerinnen und Wähler sowie gültige und ungültige Stimmzettel unterscheiden.
1.079.045 Wählerinnen und Wähler.
1.327.991 Wählerinnen und Wähler.
Unterschied der amtlichen Quoten.
Amtliche Basiszahlen
| Kenngröße | 2021 | 2026 |
|---|---|---|
| Wahlberechtigte | 1.788.930 | 1.706.852 |
| Wählerinnen/Wähler | 1.079.045 | 1.327.991 |
| Wahlbeteiligung | 60,3 % | 77,8 % |
| Gültige Zweitstimmen | 1.063.697 | 1.315.282 |
| Ungültige Zweitstimmen | 15.348 | 12.709 |
So wird die Quote berechnet
Die Wahlbeteiligung ist der Anteil der Wählenden an allen Wahlberechtigten. Für 2026 ergibt sich aus 1.327.991 geteilt durch 1.706.852 und multipliziert mit 100 eine Quote von etwa 77,8 Prozent. Für 2021 wird derselbe Rechenweg mit 1.079.045 geteilt durch 1.788.930 angewendet: etwa 60,3 Prozent.
Die Differenz ist 77,8 minus 60,3, also 17,5 Prozentpunkte. Eine Zunahme um 17,5 Prozent wäre eine andere Aussage, weil der relative Unterschied auf 60,3 Prozent bezogen würde.
Mehr Wählende bei weniger Wahlberechtigten
2026 lag die Zahl der Wahlberechtigten um 82.078 niedriger als 2021, während die absolute Zahl der Wählenden um 248.946 höher lag. Die Wahlbeteiligung stieg daher sowohl wegen des Verhältnisses der Zahlen als auch in absoluten Teilnehmerzahlen. Aus diesen Summen allein lassen sich individuelle Motive oder demografische Ursachen nicht belegen.
Warum ungültige Stimmen wichtig sind
Wahlbeteiligung umfasst auch Personen, deren Zweitstimmen ungültig sind. Der Nenner für die Prozentanteile der Parteien ist dagegen die Zahl der gültigen Zweitstimmen. Eine Partei mit 43,8 Prozent der gültigen Zweitstimmen wird daher nicht von 43,8 Prozent aller Wahlberechtigten gewählt. Wie groß dieser Unterschied ist, zeigt der Daten-Explorer.