Methodik und redaktionelle Transparenz

So prüfen und erklären wir Wahldaten

Diese Seite dokumentiert Quellen, Definitionen, Rechenwege und Grenzen unserer Einordnung. Zahlen werden aus amtlichen Veröffentlichungen übernommen; eigene Berechnungen sind als solche erkennbar.

1. Welche Daten werden verwendet?

Primärquelle für die Landtagswahl 2026 ist das Ergebnisportal der Landeswahlleitung Sachsen-Anhalt. Für den Jahresvergleich wird die amtliche Veröffentlichung zur Landtagswahl 2021 herangezogen. Die tabellarische Übersicht der Bundeswahlleiterin dient außerdem der Kontrolle von Erst- und Zweitstimmen sowie der Sitzverteilung. Die Angaben der Landeswahlleitung tragen den Status „Endgültige Ergebnisse“ vom 22. September 2026.

Dieser redaktionelle Datenstand ist bewusst fixiert. Die automatisch aktualisierte Nachrichtenübersicht steht unabhängig davon und darf nicht als Beleg für einen bestimmten Stimmenanteil missverstanden werden.

2. Datenarten nicht vermischen

Zweitstimmenanteil: Zweitstimmen einer Partei geteilt durch alle gültigen Zweitstimmen. Erststimmenanteil: Erststimmen für die jeweiligen kandidierenden Personen beziehungsweise die Partei, geteilt durch alle gültigen Erststimmen. Wahlbeteiligung: Wählende geteilt durch Wahlberechtigte. Sitzanteil: Mandate einer Partei geteilt durch sämtliche Sitze.

Die Nenner dieser vier Quoten sind verschieden. Wer sie unkenntlich miteinander vergleicht, kann ein mathematisch richtiges Ergebnis politisch falsch darstellen.

3. Umfragen werden nicht als Wahlergebnisse bezeichnet

Eine Vorwahlumfrage misst berichtete Einstellungen in einer Stichprobe. Typische Angaben, die zu jeder seriösen Umfrage gehören sollten, sind: Institut, Auftraggeber, Feldzeit, Stichprobengröße, Befragungsmethode, Basis der Prozentberechnung und Veröffentlichungstag. Sind solche Daten nicht bekannt, kennzeichnen wir die Lücke und vermeiden Scheingenauigkeit.

Wahlabend-Prognosen werden vor allem aus Befragungs- und Modelldaten erstellt. Hochrechnungen beruhen auf bereits ausgezählten Stimmen und Modellen zur Übertragung auf noch fehlende Gebiete. Das endgültige amtliche Ergebnis basiert auf der formalen Feststellung nach dem Wahlverfahren. Diese Werte sind nicht untereinander austauschbar.

4. Wie groß ist die Stichprobenunsicherheit?

Bei einer idealen einfachen Zufallsstichprobe mit 1.000 Personen wäre die approximative 95-Prozent-Fehlerspanne eines 50-Prozent-Anteils rund ±3,1 Prozentpunkte. Die Rechnung lautet 1,96 × √(0,5 × 0,5 / 1.000). Reale politische Umfragen nutzen häufig komplexe Rekrutierungs- und Gewichtungsverfahren. Deshalb darf die einfache Modellrechnung nicht als exakte Fehlergrenze jeder konkreten Umfrage verstanden werden.

Auch systematische Fehler – etwa durch Auswahl- und Teilnahmeverzerrungen, Erinnerungseffekte oder kurzfristige Meinungsänderungen – werden durch diese Formel nicht abgedeckt.

5. Veränderung heißt nicht Wählerwanderung

Ein Gewinn von 3 Prozentpunkten bei einer Partei bedeutet nicht automatisch, dass 3 Prozent der Wahlberechtigten direkt von einer anderen Partei gewechselt sind. Unterschiede der Wahlbeteiligung, neue Wahlberechtigte, verstorbene Wähler sowie mehrere gleichzeitige Bewegungen beeinflussen die Zahlen. Aussagen über individuelle Wechsel benötigen gesonderte Datenerhebungen oder Modelle.

6. Was wir auf dieser Website selbst berechnen

Wir berechnen Prozentpunktdifferenzen zwischen 2021 und 2026, das Verhältnis der Parteistimmen zur Zahl der Wahlberechtigten, Sitzanteile und einfache Summen. Diese Rechnungen sind nachvollziehbar; die zugrunde liegenden Rohdaten bleiben über die Originalquellen überprüfbar. Bei gerundeten Prozentangaben können minimale Abweichungen auftreten.

7. Redaktionelle Korrekturen

Fehlerhinweise können mit Quellennachweis über die Kontaktseite eingereicht werden. Wir unterscheiden Korrekturen von Datenfehlern von neuen Interpretationen und dokumentieren wesentliche Änderungen des Ergebnisstatus. Die Website nimmt keine amtliche Autorität für sich in Anspruch und gibt keine Wahlempfehlungen ab.

Prüffragen für jede neue Umfrage

  1. Ist die Veröffentlichung datiert und nennt sie das Institut?
  2. Wie viele Menschen wurden auf welchem Weg befragt?
  3. Welche Grundgesamtheit bildet die Stichprobe ab?
  4. Werden Prozentwerte auf alle Befragten oder entschlossene Wähler bezogen?
  5. Wird aus gerundeten Unterschieden ein scheinbar sicherer Trend abgeleitet?
  6. Ist der Vergleich mit früheren Werten methodisch zulässig?

Fehlt eine dieser Angaben, empfiehlt sich ein zusätzlicher Blick in den Methodenbericht des jeweiligen Instituts.